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Denn was das Feuer lebendig erfaßt, bleibt nicht mehr Unform und Erdenlast; verflüchtet wird es unsichtbar, eilt hinauf, wo erst sein Anfang war.

Goethe

Die Feuerbestattung

In unserer Gegend war im ersten vorchristlichen Jahrtausend die Feuerbestattung üblich (hallstattzeitliches und römerzeitliches Gräberfeld auf dem Gelände der Leibnitzer Hermannkaserne), wurde aber später von Karl dem Großen als "heidnischer Brauch" verboten.

Erst seit der Aufklärung (Kaiser Josef II) wurde über neue Bestattungsformen diskutiert. Dabei wehrte sich die römisch katholische Kirche heftig, zumal viele Vorkämpfer dieser neuen Bestattungsform in ihr einen Weg sahen ihre antiklerikale Gesinnung zum Ausdruck zu bringen.

Im Jahre 1873 stellte der italienische Professor Lodovico Brunetti einen Kremationsofen auf der Weltausstellung in Wien vor. Das erste Krematoriun gab es zwar schon 1876 in Mailand, jedoch war dessen Technik noch nicht ausgereift. Erst mit dem Heißluftkremationsofen (Regenerativfeuerung) von Friedrich Siemens folgten weitere Feuerhallen wie 1878 in Gotha, 1909 in Zittau oder 1918 in Reichenberg.

Die Feuerbestattung war in der Monarchie zwar nicht offiziell verboten, aber die Errichtung von Krematorien wurde, typisch österreichisch, meist auf dem "Amtswege" verhindert.

Vinzenz Malik

Noch im Jahre 1909 berief sich der Verwaltungsgerichtshof auf das "Capitular Paderbornense" von Karl dem Großen (785), in welchem die Feuerbestattung verboten wird, um die Errichtung einer Feuerhalle in Graz zu verhindern.

Einer der Politiker welche sich für die Legitimierung der Feuerbestattung stark machten, war unter anderen der Reichsratsabgeordnete des Wahlkreises Leibnitz, Vinzenz Malik. Er war Vorsitzender der altkatholischen Kirchengemeinde Graz, und neben Oskar Siedek ein weiteres prominentes Mitglied der Altkatholischen Kirche welches sich für die Feuerbestattung einsetzte.

Am 24. April 1906 stellte er gemeinsam mit den Abgeordneten Dr.Edmund Jäger und Karl Iro, den Antrag die "fakultative (wahlweise) Leichenverbrennung" auf dem Verordnungswege zuzulassen. Der Antrag wurde vom Minister des Inneren: "Seiner Exzellenz Graf Bylandt Rheidt" mit der Begründung abgewiesen: " dass nicht zu erwarten sei, dass von der Feuerbestattung ausgiebiger Gebrauch gemacht werden würde. Außerdem stünde die Feuerbestattung im Widerspruch zu den religiösen Überzeugungen und verstoße gegen die allgemeine Auffassung von Pietät".

Der auf Gut Haselbrunn am Koglberg bei Leibnitz (heute Weingut Kieslinger) wohnhafte Vinzenz Malik und der damals ebenfalls politisch engagierte Matthias Kada I standen miteinander in Kontakt, und es ist anzunehmen, dass Malik von ihm die Anregung bekam sich auf politischer Ebene für die Feuerbestattung einzusetzen.

Die Anfänge in Leibnitz

Auf jeden Fall bot die Firma Kada bereits lange vor dem ersten Weltkrieg die Feuerbestattung in Leibnitz an. Wer seinen toten Körper verbrennen lassen wollte, wurde per Bahn nach Zittau gebracht, und dort eigeäschert. Die Formalitäten vor Ort regelte eine Partnerfirma namens P.A.Kaufmann.

Bei den Personen welche von dieser Bestattungsform gebrauch machten, handelte es sich fast ohne Ausnahme um wohlhabende Exzentriker, denn für eine Feuerbestattung in der einfachsten Form waren damals um die 800 Kronen zu berappen, was ein Vielfaches der Kosten für ein normales Begräbnis darstellte.

Aber auch die junge sozialdemokratische Bewegung fand in ihrem Bestreben einen "Neuen Menschen " zu schaffen, gefallen an dieser neuen alten Bestattungsform. Es wurden Vereine gegründet deren erklärtes Ziel es war, die Feuerbestattung auch der breiten Masse zu ermöglichen. Der wohl berühmteste dieser Vereine war die 1885 von Oskar Siedek und Dr. Julius Anderl gegründete "Flamme".

Trotzdem kann man die bis in die späten dreißiger Jahre erfolgten Einäscherungen von Leibnitzern an einer Hand abzählen, erst während des zweiten Weltkrieges und in der Folgezeit erfreut sich die Feuerbestattung immer größerer Beliebtheit.

"De cadaverum crematione"

Auch in leibnitz löste die Markteinführung dieser neuen Bestattungsform Kontroversen mit dem örtlichen Vertreter der römisch katholischen Kirche aus. Dechant Dr.Franz Neuhold bemerkt 1917 in einem Artikel über den alten Brauch die sterblichen Überreste nach dem Ablauf der Ruhezeit im Beinhaus zu verwahren: " ...in der Tat eine sinnige Totenfeier, die mehr an altchristliche Sitten erinnert, als wenn der Verstorbene einem Krematorium übergeben wird, das aussieht und arbeitet wie eine Menschenstoffabrik!"

Bei der Betrachtung des Krematoriums in Zittau, kann man sich durchaus vorstellen, dass einigen Zeitgenossen beim Anblick solcher Bauwerke unheimlich wurde.

Erst im Jahr des großen Konzils 1964, veröffentlicht das Heilige Offizum die Instruktion "De cadaverum crematione" in deren weiterer Folge keine Unterscheidung mehr zwischen Erd- und Feuerbestattung hinsichtlich der Einsegnungsriten vorgenommen wurde.

Die römisch katholische Kirche versöhnte sich somit nach fast 1200 Jahren mit der Feuerbestattung, welche ja eigentlich bereits im frühchristlichen Zeitalter gleichberechtigt neben der Erdbestattung existierte.

 
 

www.bestattungkada.at