Intouch Werbung & Multimedia
Bestattung Kada - Leibnitz

.....und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus, flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Haus.

Joseph v. Eichendorff

Nach einem Sterbefall

Jemand ist von uns gegangen, der Kopf ist leer, es fällt schwer einen Gedanken zu fassen. Diese kurze Auflistung soll Ihnen, in dieser schweren Stunde helfen die nächsten Schritte vorzubereiten.

Der Sterbefall ist im Krankenhaus eingetreten:

In diesem Fall erfolgt die amtliche Totenbeschau durch die Krankenhausärzte, auch das Ankleiden erfolgt in den großen Krankenhäusern durch das Krankenhauspersonal. Als nächstes folgt die Organisation der Trauerfeierlichkeit. Im Normalfall beraten wir Sie in unseren Büroräumlichkeiten, sollten Sie uns aber nicht aufsuchen können oder wollen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.

Der Sterbefall ist Zuhause eingetreten:

In diesem Fall muss der zuständige Totenbeschauarzt, amtlich den Tod feststellen. Sie können Ihn selbst oder durch uns verständigen lassen, eventuelle Krankenbefunde oder Medikamente des Verstorbenen, sind zur Information des Arztes vorzubereiten.

Nachdem der Tod amtlich festgestellt wurde, steht es den Hinterbliebenen frei, den Verstorbenen selbst anzukleiden.
Jetzt kann die Abholung des Verstorbenen durch uns erfolgen. Wenn Sie wollen dass Ihr Verstorbener nicht mit einem Transportsarg, sondern bereits mit dem von Ihnen gewählten Sarg überführt wird, müssten Sie zuerst in unseren Schauräumen oder hier auf unserer Homepage einen Sarg auswählen.

Als nächstes folgt die Organisation der Trauerfeierlichkeit. Im Normalfall beraten wir Sie in unseren Büroräumlichkeiten, sollten Sie uns aber nicht aufsuchen können oder wollen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.

In jedem Fall benötigen wir:

  • Die Geburtsurkunde (vor 1938 den Taufschein)
  • Den Meldezettel
  • Den Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Die Heiratsurkunde
  • gegebenfalls Scheidungsurteil
  • Bei Staatsbürgern anderer Nationen den Pass
  • gegebenenfalls Nachweis des akademischen Grades
  • wenn bereits ein Grab vorhanden ist, die Grabkarte
  • Die Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen
  • wenn eine Versicherung beim Wiener Verein besteht, die letzte Versicherungspolizze


  • Kleidung des Verstorbenen (Schuhe sind nicht üblich , bei der Feuerbestattung sogar untersagt)
  • Eventuelle Beigaben, zb.: Fotos, Stofftiere, Rosenkranz
  • Falls Drucksachen mit Foto gewünscht werden, ein schönes Foto des Verstorbenen


Grundsätzlich empfiehlt es sich, egal wann und wo der Sterbefall eingetreten ist, sofort mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar und stehen Ihnen zur Seite.

 
 

www.bestattungkada.at